Parkraumbewirtschaftung

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Verehrte Damen und Herren!
Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Kluge Parkraumbewirtschaftung kann einen Umstieg vom Auto auf andere Verkehrsmittel fördern und so Parksuchverkehr und Staus in den Innenstädten reduzieren. Gleichzeitig können die erzielten Einnahmen durch Parkgebühren in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Fahrradinfrastruktur investiert werden. Wir wollen lebenswerte und menschengerechte Städte! Städte, die zum Flanieren einladen und in denen sich alle gerne aufhalten! Städte mit wenig Lärm und sauberer Luft! Wir wollen Städte, in denen alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Der öffentliche Raum ist wertvoll, und ich finde, wir müssen damit behutsam umgehen. Es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, wie städtische Flächen genutzt werden. Das betrifft auch die Frage, wie der Platz für Autos, Fahrräder und Fußgänger aufgeteilt wird. Bereits jetzt sind in vielen Innenstädten mehr Autos unterwegs, als Parkplätze zur Verfügung stehen. Folge davon sind Parksuchverkehr, Staus und damit einhergehende Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner. Es ist daher notwendig, den Verkehr anders zu organisieren und knappen Parkraum zu bewirtschaften.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Kommunen an einen vorgegebenen Gebührenrahmen für das Anwohnerparken gebunden. Mit der beabsichtigten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr werden die Länder nun ermächtigt, eigenständig Gebührensätze für das Ausstellen von Anwohnerparkausweisen festzulegen. Die Länder können ihrerseits die Ermächtigung auf die Kommunen übertragen. Wenn zukünftig von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, erhalten Städte und Gemeinden für die Parkraumbewirtschaftung und für die Verkehrsplanung erheblich mehr Gestaltungsspielraum, und das ist richtig so.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Michael Schrodi (SPD))

Es ist geradezu ein Witz, dass beispielsweise in München die Ausstellung eines für ein Jahr gültigen Parkausweises für Anwohner derzeit 30 Euro kostet. Das sind Parkgebühren von 2,50 Euro im Monat. Damit sind die Parkgebühren niedriger als der Preis für eine Einzelfahrkarte im MVV; die kostet für Erwachsene 3,30 Euro. Ich finde, dass Verhältnis passt beim besten Willen nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun, mit der Gesetzesänderung wird kein Automatismus für höhere Parkgebühren ausgelöst. Die Länder bzw. Kommunen können, aber müssen nicht die Gebühren erhöhen. Die Entscheidungskompetenz wird jedoch dort angesiedelt, wo sie hingehört, und ich bin davon überzeugt, dass damit sorgsam umgegangen wird. Wir begrüßen daher die beabsichtigte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

(Beifall bei der LINKEN)

Und wir bleiben dabei: Verkehrsplanung muss immer auch diejenigen im Blick haben, die sich kein Auto leisten können oder aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Gründe nicht fahren dürfen. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle mobil sind, und Parkraumbewirtschaftung ist Teil eines modernen Verkehrskonzepts.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

  14. Mai 2020
 
  Kategorie: Bundestagsreden · Reden