Corona-Briefe #5

In meinem Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 23.11.2020 bat ich darum, im Rahmen der Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder klarzustellen und das auch nach außen zu kommunizieren, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Mund-Nase-Bedeckungen oder FFP2-Masken in ausreichender Zahl kostenlos zur Verfügung stellen müssen, wenn das Tragen von Masken am Arbeitsplatz notwendig ist.
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Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin

Corona-(SARS-CoV-2)-Pandemie, hier: Bereitstellung von Masken zur Reduzierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mich erreichen immer wieder Berichte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass ihnen von ihren Arbeitgebern Mund-Nase-Bedeckungen oder FFP2-Masken für den Arbeitsplatz nicht oder in nicht ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden.

Ich bitte Sie, im Rahmen der Beratungen über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie am kommenden Mittwoch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder klarzustellen und das auch nach außen zu kommunizieren, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Mund-Nase-Bedeckungen oder FFP2-Masken in ausreichender Zahl kostenlos zur Verfügung stellen müssen, wenn das Tragen von Masken am Arbeitsplatz notwendig ist.

Laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20.08.2020 Ziffer 4.1, Absatz 1 haben am Arbeitsplatz zur Senkung des Infektionsrisikos „technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen“. Soweit das Infektionsrisiko nicht anderweitig gesenkt werden kann, kommt am Arbeitsplatz auch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) und von filtrierenden Halbmasken (z.B. FFP2-Masken) in Betracht, was über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln ist. Die MNB und die filtrierenden Halbmasken sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Arbeitgeber bereitzustellen (vgl. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20.08.2020 Ziffer 4.1 Absatz 3).

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wagner, MdB

  23. November 2020
 
  Kategorie: Briefe