Masken kostenlos bereitstellen
Berlin – Der Geretsrieder Bundestagsabgeordnete Andreas Wagner, Sprecher der Linksfraktion im Bundestag für ÖPNV und Fahrradmobilität, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Brief darum gebeten, im Rahmen der Beratungen über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie am kommenden Mittwoch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder klarzustellen und auch nach außen zu kommunizieren, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Mund-Nase-Bedeckungen oder FFP2-Masken in ausreichender Zahl kostenlos zur Verfügung stellen müssen, wenn das Tragen von Masken am Arbeitsplatz notwendig ist.
Dazu Andreas Wagner:
„Laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20.08.2020 haben am Arbeitsplatz zur Senkung des Infektionsrisikos technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen. Soweit das Infektionsrisiko nicht anderweitig gesenkt werden kann, kommt am Arbeitsplatz auch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und von filtrierenden Halbmasken, beispielsweise FFP2-Masken, in Betracht, was über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln ist. Die Mund-Nase-Bedeckungen und die filtrierenden Halbmasken sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Arbeitgeber bereitzustellen.“
Wagner: „Mich erreichen immer wieder Berichte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass ihnen von ihren Arbeitgebern Mund-Nase-Bedeckungen oder FFP2-Masken für den Arbeitsplatz nicht oder in nicht ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden. Es kann nicht sein, dass Kontakte beschränkt werden und gleichzeitig am Arbeitsplatz so etwas Einfaches, wie die Zurverfügungstellung von Schutzausrüstung nicht überall sichergestellt ist.“