Kritik an Corona-Politik

Berlin – In einer persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der Bundestagsabgeordnete Andreas Wagner (DIE LINKE), stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, sein Abstimmungsverhalten zum von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erläutert. Wagner hatte in der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf mit „Nein“ gestimmt.

„Deutschland befindet sich in der Dritten Welle der SARS-CoV-2-Pandemie. Die deutlich ansteckendere und gefährlichere Virusvariante B.1.1.7 hat sich durchgesetzt. Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, steigt und damit auch die Belegung von Intensivstationen und die Belastung des medizinischen und pflegerischen Personals. Vielerorts arbeiten die Beschäftigten am Limit“, so der Geretsrieder Bundestagsabgeordnete in seiner zehn Punkte umfassenden Erklärung.

Wagner stellt fest, dass Maßnahmen zum Infektionsschutz notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig sein und dabei unerwünschte Nebenwirkungen, insbesondere wenn Grundrechte betroffen sind, möglichst vermieden und von der Dauer möglichst kurz gehalten werden müssten. „Ich lehne den vorgelegten Gesetzesentwurf ab, weil die darin enthaltenen Regelungen aus meiner Sicht unzureichend sind, um die SARS-CoV-2-Pandemie möglichst schnell unter Kontrolle zu bringen. Dies führt zu länger dauernden Einschränkungen von Grundrechten, was durch eine konsequentere Pandemiebekämpfung vermieden werden könnte. Zudem werden aus meiner Sicht Millionen Menschen, insbesondere Kinder und deren Familien, wenige Wochen vor einer möglichen Impfung, einem vermeidbaren und erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Das kann und will ich nicht unterstützen“, so der LINKEN-Politiker. Eine mittel- und langfristige Strategie könne er nicht erkennen und Erkenntnisse und Warnungen aus der Wissenschaft würden seit Monaten von der Bundesregierung und den Landesregierungen ignoriert. Den im Gesetzesentwurf vorgesehen 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, ab dem die bundesweit verbindliche „Notbremse“ greifen soll, hält Wagner überdies für zu hoch. „Sobald die mit der Notbremse verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen bei einer geringfügigen Unterschreitung des Inzidenzwerts von 100 aufgehoben werden, ist nach kurzer Zeit ein erneutes Ansteigen der Infektionen zu befürchten. Es tritt ein Jojo-Effekt ein, der nachhaltige Öffnungen in weite Ferne rücken könnte.“

In einem weiterem Punkt führt Wagner an, dass Betriebe und Einrichtungen, einschließlich Schulen, die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln nicht umsetzten und die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht schützten, unter Androhung von Sanktionen zur Einhaltung des Infektionsschutzes angehalten werden müssten und sind notfalls so lange zu schließen seien, bis dies sichergestellt sei. Zudem sei die Bundesregierung laut Wagner aufgefordert, eine zentrale Koordinationsstelle für die Belange Betroffener einer Covid-19-Erkrankung mit Langzeitfolgen einschließlich Betroffener einer Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CFS) auf Bundesebene einzurichten, sowie die Einrichtung und Vernetzung von regionalen, fachübergreifenden Ambulanzen zur Akut- und Nachbetreuung zu fördern. Abschließend warb der LINKEN-Politiker erneut für die No-Covid-Strategie, für die sich der Bundestagsabgeordnete schon in der Vergangenheit vehement stark gemacht hat. „Ich halte eine Niedriginzidenz-Strategie für zielführend, um Gesundheit, Leben, Kultur, Bildung, berufliche Existenzen und Wirtschaft zu schützen, Öffnungen mit schnellem Testen, schneller Kontaktnachverfolgung und konsequenten Quarantänemaßnahmen abzusichern und notwendige Eingriffe in Grundrechte so kurz wie möglich zu halten“, so Wagner in seiner Erklärung.

  21. April 2021
 
  Kategorie: Pressemitteilungen