Kritik an autonomen Fahren

Berlin – „Während beim Öffentlichen Personennahverkehr es irgendwann vielleicht einmal eine sinnvolle Anwendung von autonomen Fahrzeugen geben könnte, wird mit dem neuen Gesetz gleichzeitig auch diese höchst umstrittene Technik für Privatfahrzeuge zugelassen,“ kritisiert Andreas Wagner MdB, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Verkehrsausschuss anlässlich der heute anstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum autonomen Fahren durch den Bundestag. Andreas Wagner MdB weiter:

„Mit dem Gesetzentwurf insgesamt sowie allein schon durch die Bezeichnung ‚autonom‘ erweckt die Bundesregierung Erwartungen an die Technik dieser Fahrzeuge, die diese auf der Straße bei weitem nicht halten können. Das führt in den USA heute bereits immer wieder zu tödlichen Unfällen. Erst vor wenigen Wochen gab es zwei Todesopfer und dieser Tage starb erneut ein Mann, weil diese sich auf einen ‚Autopiloten‘ von Tesla mit angeblich ‚vollständig autonomem Fahren‘ verließen.

Eine Zulassung autonomer Fahrzeuge für Privatpersonen finde ich grob fahrlässig, weil diese Fahrzeuge im Vergleich zum Menschen weder bei jeder Witterung, noch zu jeder Tageszeit, noch grundsätzlich und zuverlässig ihre Umgebung erkennen und daraus angemessene Fahrmanöver ableiten können. Auch eine Fernüberwachung der Fahrzeuge über eine ‚technische Aufsicht‘ löst das Problem nicht, zumal eine Abdeckung mit mobilem Internet nicht überall gewährleistet und störungsfrei ist.

Auch hinsichtlich des Datenschutzes sehe ich noch erheblichen Klärungsbedarf, insbesondere was die Sicherheit des Datenverkehrs der Fahrzeuge untereinander sowie mit der technischen Aufsicht betrifft. Ohne umfassenden Schutz vor Cyber-Kriminalität ist zu befürchten, dass Hacker die Technik der Fahrzeuge manipulieren und Fahrzeuge gekapert und sogar als Waffe für Terroranschläge genutzt werden könnten.

Selbst wenn all das gelöst wäre, ist das Gesetz wegen den Bestimmungen zur Haftung abzulehnen. Bis dato haftet im Grundsatz bei Privatfahrzeugen der Halter, woran die Regierung nichts ändern will. Da es aber bei autonomen Fahrzeugen zahlreiche Unfallursachen geben kann, die vom Halter gar nicht beeinflussbar sind, müsste man von der Halter- zur Herstellerhaftung übergehen. Unfälle könnten etwa passieren, wenn die Sensorik am Fahrzeug falsche Meldungen zur Umgebung liefert, die Algorithmen und die Software versagen oder die technische Aufsicht ihre Pflichten verletzt.

Statt autonome Fahrzeuge und Flugtaxis auf die Tagesordnung zu setzen, sollte sich Bundesminister Andreas Scheuer um eine Behebung des Investitionsstaus bei der Bahn kümmern, damit Verspätungen und Zugausfälle wegen Störungen von Signalanlagen und Stellwerken endlich der Vergangenheit angehören!“

  20. Mai 2021
 
  Kategorie: Pressemitteilungen