Pflegeberufe stärken
Die Pläne der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung „schwer vermittelbare“ Arbeitssuchende bei der Pflege von demenzkranken Menschen einzusetzen, sind entschieden abzulehnen. Offenbar geht es einzig und allein darum das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz möglichst billig umzusetzen.
Die Stellen, die neu zu schaffen sind, gehören mit Kräften mit einer mindestens einjährigen Ausbildung in einem Pflegeberuf (z.B. Altenpflegehelfer/in) besetzt. Mit einem 160-Stunden-Schnellkurs ist es nicht getan. Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf Dienstleistungen von qualifiziertem und motiviertem Personal.
Angesichts des gesellschaftlichen Wandels ist festzustellen, dass die Übernahme der Pflege durch Familienangehörige abnehmen und die Inanspruchnahme professioneller Pflege- bzw. Assistenzkräfte zunehmen wird. Der Bedarf an gut qualifizierten und motivierten Pflege- und Assistenzkräften wird daher weiter steigen. Um dem gerecht werden zu können, sind die Beruf in der Altenpflege gesellschaftlich und finanziell aufzuwerten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Arbeitssuchenden, die für die Pflege und Begleitung von demenzkranken Menschen qualifiziert und geeignet sind, erwarten deshalb normale Arbeitsverträge und gehören anständig bezahlt. Billiglösungen werden der anspruchsvollen Tätigkeit, den Beschäftigten und den pflegebedürftigen Menschen nicht gerecht.
Andreas Wagner