Bezahlbarer Wohnraum

Die Förderung des Bauens billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. So steht es in der Verfassung. Mit »billig‘ ist gemeint, dass die Miete bezahlbar ist. Und mit Volkswohnungen ist gemeint, dass die Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen, d.h. auch für Senioren und Menschen mit Behinderungen, geeignet sind. Wenn jetzt festgestellt wird, dass im Landkreis 3250 Seniorenwohnungen fehlen, drängt sich die Frage auf, was die Staatsregierung und die Gemeinden bisher getan haben?
Jedenfalls nicht genug, was der Mangel an barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen zeigt.

Benötigt werden nicht spezielle Seniorenwohnungen. Benötigt werden Wohnungen, die von allen Menschen genutzt werden können. ,Design für alle* sollte als Leitgedanke zur Selbstverständlichkeit werden. Von Wohnungen, die für alle Menschen gemacht sind, profitieren nicht nur Senioren, sondern auch Familien mit Kleinkindern. Oft mangelt es schon daran, keine Abstellmöglichkeit für den Kinderwagen oder den Rollator zu haben. Um dem verfassungsrechtlichen Anspruch aller Bayern auf eine angemessene Wohnung gerecht zu werden, muss die Schaffung von Wohnungen als gesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Wir brauchen ein Wohnungsbauprogramm, bei dem das Allgemeinwohl im Vordergrund steht, nicht die Rendite.

Andreas Wagner, Bezirkstagskandidat DIE LINKE

  13. Juli 2013
 
  Kategorie: Leserbriefe