Für Niedriginzidenz-Strategie

223. Sitzung des Bundestages am 21. April 2021 – Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages des Abgeordneten Andreas Wagner (DIE LINKE) zu Top 1 und der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Ich lehne den Gesetzesentwurf ab und habe aus folgenden Gründen mit Nein gestimmt:

1. Aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz ergeben sich staatliche Schutzpflichten für das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Infektionsschutzgesetz hat den Zweck, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ (vgl. § 1, Abs. 1 IfSG). Für die Arbeitswelt gilt, dass die Arbeit so zu gestalten ist, „dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Hierbei sind „die Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen“ (vgl. § 4 ArbSchG). 

2. Deutschland befindet sich in der Dritten Welle der SARS-CoV-2-Pandemie. Die deutlich ansteckendere und gefährlichere Virusvariante B.1.1.7 hat sich durchgesetzt. Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, steigt und damit auch die Belegung von Intensivstationen und die Belastung des medizinischen und pflegerischen Personals. Vielerorts arbeiten die Beschäftigten am Limit. „Das Robert-Koch-Institut schätzt aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen und des aktuell beschleunigten Wiederanstiegs der Inzidenz die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein. Die anhaltende Viruszirkulation in der Bevölkerung mit zahlreichen Ausbrüchen in Privathaushalten, Kitas und zunehmend auch in Schulen sowie dem beruflichen Umfeld erfordert die konsequente Umsetzung kontaktreduzierender Maßnahmen und Schutzmaßnahmen sowie massive Anstrengungen zur Eindämmung von Ausbrüchen und Infektionsketten“ (COVID-19 Lagebericht vom 20.04.2021, Robert-Koch-Institut).

3. Maßnahmen zum Infektionsschutz müssen notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig sein. Dabei müssen unerwünschte Nebenwirkungen, insbesondere wenn Grundrechte betroffen sind, möglichst vermieden und von der Dauer möglichst kurz gehalten werden. Ich lehne den vorgelegten Gesetzesentwurf ab, weil die darin enthaltenen Regelungen aus meiner Sicht unzureichend sind, um die SARS-CoV-2 Pandemie möglichst schnell unter Kontrolle zu bringen. Dies führt zu länger dauernden Einschränkungen von Grundrechten, was durch eine konsequentere Pandemiebekämpfung vermieden werden könnte. Zudem werden aus meiner Sicht Millionen Menschen, insbesondere Kinder und deren Familien, wenige Wochen vor einer möglichen Impfung, einem vermeidbaren und erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Das kann und will ich nicht unterstützen.

4. „Oberstes Ziel“ ist laut Gesetzesbegründung „die weitere Verbreitung des Virus zu verlangsamen sowie das exponentielle Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen“. Eine mittel- und langfristige Strategie kann ich nicht erkennen; Erkenntnisse und Warnungen aus der Wissenschaft werden seit Monaten von der Bundesregierung und den Landesregierungen ignoriert. Auf die Folgen von zu langsamen und inkonsequenten Handelns wurde vor der zweiten und auch vor der Dritten Welle hingewiesen – leider vergeblich. Jede Covid-19-Erkrankung ist eine zu viel. Das Ziel muss daher sein, die Zahl der Infektionen Richtung Null zu senken. Dies ist notwendig, um eine schnelle Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu ermöglichen, was in der Pandemiebekämpfung wesentlich ist. Zudem ist es sinnvoll und notwendig, die Zirkulation des Virus möglichst gering zu halten, um das Risiko der Entstehung von immunresistenter Virusmutationen zu senken.

5. Der Gesetzesentwurf sieht eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vor. Diesen Wert halte ich für zu hoch. Sobald die mit der „Notbremse“ verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen bei einer geringfügigen Unterschreitung des Inzidenzwerts von 100 aufgehoben werden, ist nach kurzer Zeit ein erneutes Ansteigen der Infektionen zu befürchten. Es tritt ein Jo-Jo-Effekt ein, der nachhaltige Öffnungen in weite Ferne rücken könnte.

6. Die beabsichtigten Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und Präsenzunterricht bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 ignorieren die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (vgl. Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie, Empfehlungen des RKI vom 12.10.2020). Ich befürworte die Einstellung des Präsenzunterrichts ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50. Bei einer hohen Inzidenz ist eine große Zahl von ungeplanten Quarantänemaßnahmen einschließlich Schulschließungen zu befürchten. Ein infiziertes Kind in der Schule kann dazu führen, dass ein Vielfaches an Kindern und Erwachsenen in Quarantäne müssen. Dies und kurzfristig verhängte Quarantänemaßnahmen können Kinder und Eltern deutlich stärker belasten, als geplanter aber geregelter Distanzunterricht. Hinzu kommt, dass auch Kinder an Covid-19 erkranken und von langen gesundheitliche Beeinträchtigungen betroffen sein können (Long Covid, Chronisches Fatigue Syndrom). Zudem muss berücksichtigt werden, dass Kinder mit Vorerkrankungen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben können oder mit Menschen zusammenleben können, die einer vulnerablen Risikogruppe angehören (Eltern, Großeltern oder Geschwister). Daher dürfen Kinder keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Kinder müssen besonders geschützt werden und die Bildung muss bei hohem Infektionsgeschehen für alle Kinder durch geregelten Distanzunterricht und bei Bedarf durch eine Notbetreuung in kleinen Gruppen sichergestellt werden.

7. Schulen und Kindertagesstätten sind nicht nur Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, sondern auch Arbeitsstätten von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern. Auch sie haben ein Recht auf bestmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, denn auch sie haben Eltern und vielleicht Kinder und können auf Grund von Vorerkrankungen oder des Alters besonders gefährdet sein, an Covid-19 schwer zu erkranken. Während ab einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 die „Notbremse“ gilt, mit der massive Kontakteinschränkungen einhergehen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bildungseinrichtungen bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Das ist nicht hinnehmbar. Betriebe und Einrichtungen (einschließlich Schulen), die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln nicht umsetzen und die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht schützen, müssen unter Androhung von Sanktionen zur Einhaltung des Infektionsschutz angehalten werden und sind notfalls so lange zu schließen, bis dies sichergestellt ist.

8. Wer von den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besonders betroffen ist, muss vom Staat unbürokratisch unterstützt werden. Hierzu gehört insbesondere auch die Förderung von Beratungs- und Hilfeangeboten für diejenigen, die ein geringes Einkommen haben, sich in schwierigen Lebenslagen befinden oder weniger privilegiert sind.

9. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine zentrale Koordinationsstelle für die Belange Betroffener einer Covid-19-Erkrankung mit Langzeitfolgen einschließlich Betroffener einer Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CFS) auf Bundesebene einzurichten, sowie die Einrichtung und Vernetzung von regionalen, fachübergreifenden Ambulanzen zur Akut- und Nachbetreuung zu fördern. Zudem sind ein Programm zur Erforschung von COVID-Langzeitfolgen und ME/CFS und der medizinischen Therapie und Behandlung aufzulegen und ggf. bestehende Forschungsprogramme finanziell deutlich aufzustocken.

10. Ich halte eine Niedriginzidenz-Strategie für zielführend, um Gesundheit, Leben, Kultur, Bildung, berufliche Existenzen und Wirtschaft zu schützen, Öffnungen mit schnellem Testen, schneller Kontaktnachverfolgung und konsequenten Quarantänemaßnahmen abzusichern und notwendige Eingriffe in Grundrechte so kurz wie möglich zu halten (No-Covid-Strategie).

  21. April 2021