Corona-Briefe #10

In meinem Brief an die Bayerische Staatsministerin für Verkehr Kerstin Schreyer vom 25.03.2021 machte ich darauf aufmerksam, dass die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) seit einem Jahr erhebliche Defizite zu verzeichnen haben, welche durch Einnahmeausfälle bei den Ticket-Verkäufen bei gleichzeitigen Mehrkosten durch die Pandemie-Bekämpfung verursacht werden, und fragte ich diesem Zusammenhang unter anderem, ob von Seiten des Freistaats Bayern ein weiterer ÖPNV-Rettungsschirm vorgesehen ist. Hier der Brief im Wortlaut:

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An das
Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr
Frau Staatsministerin Kerstin Schreyer MdL

Weiterer ÖPNV-Rettungsschirm

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Schreyer,

folgendes Anliegen führt mich als bayerischer Verkehrspolitiker im Bundestag zu Ihnen: Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, haben wegen der Corona-Pandemie die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) seit einem Jahr erhebliche Defizite zu verzeichnen, welche durch Einnahmeausfälle bei den Ticket-Verkäufen bei gleichzeitigen Mehrkosten durch die Pandemie-Bekämpfung verursacht werden.

Diese Lücke wurde im letzten Jahr ja auf der Basis von Regionalisierungsmitteln im Rahmen eines „Rettungsschirms“ vom Bund mit 2,5 Mrd. Euro und von den Ländern mit weiteren 2,5 Mrd. Euro, also 5 Mrd. Euro insgesamt, finanziert. Im letzten Jahr wurden davon 3,3 Mrd. Euro ausgeschöpft. Ein Ausgaberest von 1,7 Mrd. Euro wurde ins Jahr 2021 übertragen, welcher laut Aussage des Verbandes der Verkehrsunternehmen (VDV) noch bis April 2021 ausreicht.

Unser Anliegen als Fraktion DIE LINKE ist, dass angesichts des aktuellen Lockdowns bei steigenden Infektionszahlen dieser Rettungsschirm fortgesetzt wird. Der VDV rechnet mit einem Defizit von abermals ca. 3,6 Mrd. Euro im aktuellen Jahr. Die Verkehrsminister der Länder sicherten, wie Sie natürlich wissen, in ihrem Beschluss vom 26. Februar 2021 schließlich 1 Mrd. Euro zu und verlangen vom Bund ebenfalls 1 Mrd. Euro, womit zusammen mit dem Ausgaberest aus 2020 eine Summe von 3,7 Mrd. Euro zur Verfügung stünde.

Zum Kern meines Anliegens: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat diesen Mehrbedarf nach eigener Aussage wohl auch im Kontext der aktuellen Beratungen zu einem Nachtragshaushalt angemeldet, was aber vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) abgelehnt wurde und zwar mit dem Verweis darauf, dass die Länder die Verwendung der erwähnten 2,5 Mrd. Euro aus dem Rettungsschirm 2020 noch nicht nachgewiesen hätten.

Folgende Nachfragen ergeben sich in diesem Kontext an Sie, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte:

• Welche Bereiche des ÖPNV (ggf. bitte Unternehmen benennen und Summen beziffern) sowie Projekte und konkreten Maßnahmen wurden aus den Bundesmitteln auf der Basis des Regionalisierungsgesetzes und des Rettungsschirms im Jahr 2020 im Land Bayern finanziert?
• Haben sich Ausgabereste aus dem vergangenen Jahr auch in Bayern angesammelt? Sofern ja, wie hoch ist dieser Betrag?
• Wie lange reicht dieser mutmaßlich vorhandenen Ausgaberest aus 2020, um aktuelle Maßnahmen und Projekte beim ÖPNV in Bayern im Jahr 2021 zu finanzieren?
• Da nun im gerade eingebrachten Nachtragshaushalt mit Verweis auf den fehlenden Nachweis der Mittelverwendung durch die Länder allgemein aus dem Jahr 2020 bisher keine weiteren Mittel für einen zweiten Rettungsschirm eingeplant sind, frage ich Sie, welche Initiativen werden Sie ergreifen, um dieses doch noch zu erreichen?
• Werden Sie für die ÖPNV-Unternehmen im Land Bayern für diese Zeit, wenn dann die Defizite zu Buche schlagen und sogar Unternehmen vor der Pleite stehen, Ihrerseits ein Notprogramm auflegen, um das zu verhindern? Sofern ja, in welcher Höhe und ab wann?
• Zu welchem Haushaltsjahr haben Sie zuletzt dem BMVI die Verwendung der Regionalisierungsmittel im Land Bayern nachgewiesen?

Da ich aktiv bleiben will, um einen zweiten Rettungsschirm seitens des Bundes zu ermöglichen und aktuell der Nachtragshaushalt im Bundestag beraten wird, an dem ja noch Veränderungen stattfinden können, will ich Sie bitten, meine Fragen zeitnah zu beantworten. Für Ihre Auskunft bereits jetzt herzlichen Dank!

Berlin, 25. März 2021

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wagner, MdB

  25. März 2021
 
  Kategorie: Briefe