Sirenen-Infrastruktur ausbauen

Berlin/Geretsried – Der Geretsrieder Bundestagsabgeordnete Andreas Wagner wollte in einer schriftlichen Frage von der Bundesregierung wissen, wie viele funktionsfähige Sirenen als Warnmittel zur Alarmierung der Bevölkerung mit Weckfunktion bei drohender oder akuter Gefahr Bund und Länder unterhalten. Die Antwort ist ernüchternd: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Anzahl und Standorte der Sirenen.

In seiner Antwort teilte das Bundesinnenministerium mit, dass die Warnung der Bevölkerung vor Unglücksfällen und Katastrophen wie z. B. Hochwassern den Ländern und Landkreisen bzw. Kommunen obliege und der Bund aufgrund dessen keine eigenen Sirenen unterhalte. Länder und Kommunen seinen bislang gegenüber dem Bund nicht gesetzlich verpflichtet, die Anzahl, Position und Funktionsfähigkeit ihrer Sirenen zu melden. Allerdings habe der Bund im Zuge der Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit den Ländern entschieden, dass künftig ein Warnmittelkataster erstellt werde, in dem auch die Sirenen erfasst sein sollen.

Zwei Zahlen konnte das Bundesinnenministerium jedoch trotzdem vermelden: Die Länder Thüringen und Brandenburg haben auf freiwilliger Basis mitgeteilt, dass sie über 2.323 bzw. rund 2.600 Sirenenstandorte verfügten. Konkrete Sirenenstandorte seien dem Bund allerdings auch hier nicht bekannt.

In einer weiteren schriftlichen Frage wollte Wagner wissen, wie die Bundesregierung Sirenen als Warnmittel bei akuten Gefahren wie drohenden oder bevorstehenden Überflutungen bei Extremwetter-Ereignissen durch langandauernden Starkregen beurteilt und welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Förderung eines flächendeckenden Warnsystems mit Sirenen plant. Auch hier verwies das Bundesinnenministerium zunächst auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen, erklärte jedoch, dass Sirenen ein wichtiges Warnmittel sein könnten, da sie beispielsweise über einen Weckeffekt verfügten. Insoweit seien Sirenen eine wichtige Ergänzung im Warnmittelmix. Die Warnung über andere Warnmittel wie z.B. Rundfunk, Lautsprecherdurchsagen oder über Mobiltelefone könnten sie allerdings nicht ersetzen.

Im Zuge der Neuausrichtung des BBK habe der Bund entschieden, den Auf- und Ausbau der Sireneninfrastruktur in den Ländern und Kommunen mit 88 Millionen aus dem Konjunkturprogramm zu fördern und der Ausbau des Sirenennetzes in den Ländern werde eine wichtige Lücke im Warnmittelmix schließen.

  29. Juli 2021
 
  Kategorie: Pressemitteilungen