Völkerrecht-Verstoß inakzeptabel

Geretsried – Wegen Unterstützung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der USA gegen den Irak habe ich heute auf Grundlage von § 80 StGB in Verbindung mit Art. 26 GG bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder erstattet (siehe Anlage).

In einem Schreiben an den Bundeskanzler hat die Friedensinitiative Bad Tölz-Wolfratshausen am 05.02.2003 das „NEIN“ der Bundesregierung zu einem Irak-Krieg und deren Einsatz auf diplomatischer Ebene um diesen Krieg zu verhindern begrüßt und den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg ausdrücklich gewürdigt. Die Friedensinitiative forderte in ihrem Schreiben den Bundeskanzler jedoch auch dazu auf, den Worten auch Taten folgen zu lassen.

Jetzt ist die Situation eingetreten, dass der Bundeskanzler den Krieg der USA und Großbritanniens zwar heftig kritisiert, gleichzeitig aber mit der Bekräftigung von Zusagen hinsichtlich Überflugsrechten für US-Militär-maschinen und der Nutzung von US-Militäreinrichtungen in Deutschland im Rahmen der Kriegsführung gegen den Irak, diesen unterstützt.

Mit diesen Zusagen hat der Bundeskanzler ausdrücklich die Einbeziehung deutschen Territoriums in die Vorbereitung und Durchführung eines verbotenen Angriffskrieges nach § 80 StGB erlaubt und somit die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt.

Ich finde es unerträglich, dass die in England startenden B-52-Bomber, aufgrund Bundeskanzler Schröders Zusage, Deutschland überfliegen dürfen, um anschließend ihre tödliche Fracht über Bagdad abzuladen. Das ist so, wie wenn mich ein schwerbewaffneter Mann fragen würde, ob er durch mein Grundstück gehen dürfe, um das Haus meiner Nachbarn in Schutt und Asche zu legen und ich ihm dazu ausdrücklich die Erlaubnis geben würde.

Mit seiner aktiven Zusage für Überflugsrechte und die Nutzung von Militäreinrichtungen auf deutschem Staatsgebiet, duldet er diese nicht nur, sondern er billigt und unterstützt diese. Denn der Bundeskanzler könnte durchaus auch anders handeln, wie die NATO-Länder Belgien und Türkei gezeigt haben.

Mit der Strafanzeige verfolge ich das Ziel eine juristische Klärung herbeizuführen und den Bundeskanzler dazu zu zwingen, dass er im Rahmen der Verfassung politisch handelt. Darüber hinaus prüfe ich derzeit, eine mögliche Strafanzeige nach § 80a StGB gegen die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, die zur Unterstützung des völkerrechtswidrigen Angriffs-krieges der USA aufgefordert hat.

  23. März 2003
 
  Kategorie: Pressemitteilungen