Gefahr beim Rechtsabbiegen

Berlin – Ein handwerklicher Fehler in der geplanten Neufassung der StVO-Novelle des Bundesverkehrsministeriums könnte zu einer höheren Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs durch abbiegende Lkw führen. Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andreas Wagner geht hervor, dass für rechtsabbiegende Lkw an Kreuzungen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben werden soll, auch wenn ein grün leuchtender Pfeil das konfliktfreie Abbiegen anzeigt (gesicherte Rechtsabbiegephase).

Andreas Wagner, MdB, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und Sprecher für ÖPNV und Fahrradmobilität dazu:
„Da solch langsame Geschwindigkeiten nicht in den Ampel-Sicherheitszeiten berücksichtigt sind, entstehen neue Gefahren für den Fuß- und Radverkehr. Biegt nämlich ein Lkw an einer Ampel mit grün leuchtendem Pfeil mit Schrittgeschwindigkeit ab und schaltet die Ampel kurz darauf auf Rot, kann es passieren, dass der Fuß- oder Radverkehr über die Straße, in die abgebogen wurde, schon Grün erhält, bevor der Lkw die Querungsstelle (Furt) überhaupt erreicht hat. Besonders für Kinder, blinde und sehbehinderte Menschen kann das zur tödlichen Falle werden, wenn sie bei Grün loslaufen. In der Antwort des Ministeriums von Minister Scheuer wird nur lapidar auf die „Sorgfaltspflicht“ beim Betreten der Straße verwiesen.“

Andreas Wagner weiter:
„Ich begrüße die Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw, wenn paralleler Fuß- oder Radverkehr gleichzeitig an der Ampel Grün hat. Bei grün leuchtenden Pfeilsignalen ist der jedoch überflüssig, weil der Fuß- und Radverkehr dann ohnehin Rot hat. Die gute Absicht der Erhöhung der Verkehrssicherheit verkehrt sich in diesem Fall in ihr Gegenteil. Allein in Berlin gibt es über 100 Ampeln mit gesicherten Rechtsabbiegephasen.“

  8. November 2019
 
  Kategorie: Pressemitteilungen