Befreiung von Maskenpflicht

Berlin/Geretsried – Der Geretsrieder Bundestagsabgeordnete Andreas Wagner (DIE LINKE) findet es wichtig, dass die AHA+L+A Regeln eingehalten werden, um die Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen. Gleichzeitig macht er darauf aufmerksam, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ausnahmefällen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sein können. Das ist in § 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt.

Wagner: „Wer keine Maske trägt, ignoriert nicht in jedem Fall eine Maskenpflicht. Es gibt Menschen, die keine Maske tragen können und es deshalb auch nicht müssen. Sie müssen dies allerdings mit einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen. Vielen ist diese Regelung jedoch nicht bekannt, so dass es immer wieder zu unschönen Situationen kommt.“ Wagner plädiert hier für mehr Verständnis im Umgang miteinander. „Wer von der Maskenpflicht befreit ist, kann darauf von sich aus hinweisen. Umgekehrt kann nachgefragt werden, ob jemand von der Maskenpflicht befreit ist“, so Wagner. 

Die erhöhten Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung für einen Befreiung von der Maskenpflicht, die seit 1. Dezember gelten, lehnt Wagner dagegen ab und hat den Bayerischen Datenschutzbeauftragten um Prüfung des Sachverhalts gebeten. Danach muss die ärztliche Bescheinigung unter anderem eine „fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose)“ enthalten. Wagner: „Sensible Gesundheitsdaten wie eine Diagnose gehen niemanden etwas an. Wenn aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich oder unzumutbar ist, muss eine ärztliche Bescheinigung ohne Angabe der Erkrankung und ohne Begründung ausreichen. Wie bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist davon auszugehen, dass ein Arzt oder eine Ärztin eine Bescheinigung stets medizinisch-fachlich begründet und nicht aus Gefälligkeit ausstellt.“

  3. Dezember 2020
 
  Kategorie: Pressemitteilungen