Masken-Versorgung verbessern

Berlin/Geretsried – Um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu senken, regt der Geretsrieder Bundestagsabgeordnete Andreas Wagner eine bessere Versorgung von Beschäftigten und besonders gefährdeten Menschen mit FFP2-Schutzmasken an. Im November schrieb Wagner diesbezüglich Bundeskanzlerin Angela Merkel. Kanzleramtsminister Helge Braun bestätigt nun in einem Schreiben Wagners Auffassung, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Mund-Nase-Bedeckungen und auch FFP2-Masken zur Verfügung stellen müssen. Im Zusammenhang mit der kostenlosen Abgabe von Schutzmasken an alte und kranke Menschen in Apotheken, regt Wagner eine Ausgabe per Postversand an und möchte von der Bundesregierung wissen, weshalb dies nicht erfolgt.

„Wie Sie ganz richtig ausführen, sieht die SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel vor, dass Arbeitgeber dann, wenn die Abstandsregeln am Arbeitsplatz nicht eingehalten werden können, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Mund-Nase-Bedeckungen sowie ggf. auch FFP2-Masken bereitzustellen haben“, schreibt der Chef des Bundeskanzleramtes. Wagner hatte die Bundeskanzlerin um eine dahingehende Klarstellung gebeten. „Zuletzt wurde selbst an bayerischen Schulen Lehrkräften nicht oder nicht in ausreichender Zahl FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Alle, auch staatliche Einrichtungen, müssen die Arbeitsschutzregel umsetzen. Alles andere ist inakzeptabel“, betont Wagner. 

Seit Mittwoch haben Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet oder Vorerkrankungen haben, Anspruch auf drei Schutzmasken, die sie sich bis zum 6. Januar 2021 kostenlos in einer Apotheke abholen können. Vom 1. Januar bis 28. Februar und vom 16. Februar bis 15. April besteht ein weiter Anspruch auf jeweils sechs Schutzmasken. Die Abgabe erfolgt ab Januar gegen Vorlage einer fälschungssicheren Bescheinigung und einer Eigenbeteiligung von 2 Euro je sechs Schutzmasken. „Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Gesundheit in der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV vom 14.12.2020 geregelt, dass die Abgabe von FFP2-Masken an den anspruchsberechtigten besonders vulnerablen Personenkreis nicht direkt und niedrigschwellig durch Postversand durch die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgt“, fragt Wagner die Bundesregierung. Nach Meinung von Wagner würde dies in Zeiten des Lockdowns zur Reduzierung vermeidbarer Kontakte und des Infektionsrisikos beitragen. Wagner: „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Krankenkassen statt Masken eigens von der Bundesdruckerei erstellte fälschungssichere Abholbescheinigungen verschicken sollen, mit denen sich dann besonders gefährdete Menschen auf den Weg zur Apotheke machen müssen.“ Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung gehöre nachgebessert, so Wagner.

  17. Dezember 2020
 
  Kategorie: Pressemitteilungen