Kollegiales Verwaltungsorgan

Der Geretsrieder SPD-Ortsvorsitzende hat recht: Der Gemeinderat ist ein kollegiales Verwaltungsorgan. Bei der Arbeit im Gemeinderat gilt der Grundsatz, dass das Wohl der Menschen im Vordergrund steht. Nicht Eigennutz, Partei- oder Gruppeninteressen, sondern die bestmöglichen Lösungen für alle Einwohner einer Gemeinde sind das oberste Ziel.

Doch gerade zur Frage, was den Menschen und der Allgemeinheit dient und was nicht, gibt es auch auf kommunaler Ebene durchaus unterschiedliche Einschätzungen und Standpunkte – bei den Wählerinnen und Wählern genauso, wie bei den Mandatsträgern.

Deshalb ist es gut für die Demokratie, wenn die Menschen bei einer Wahl auch tatsächlich unter verschiedenen Kandidatinnen und Parteien wählen können und sich vertreten fühlen.

Werners Schlussfolgerung, weil der Stadtrat ein Kollegialorgan ist, müsse Frau Irmer unterstützt werden, ist deshalb nicht zutreffend. Und wer der SPD nicht folgt, befindet sich noch lange nicht im Abseits.

Der SPD-Ortsvorsitzende mag enttäuscht sein, dass die perfekte „Symbiose von Ökonomie, Ökologie und Sozialpolitik“ jetzt an den Grünen gescheitert ist. Doch eines dürfte auch ihm klar geworden sein: SPD, Freie Wähler und CSU mögen „Irmer“ sein. Aber nicht alle Geretsrieder sind „Irmer“.

Andreas Wagner

  9. September 2007
 
  Kategorie: Leserbriefe