Internationales Recht einhalten!

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ (Artikel 2 Ziffer 4 UN-Charta)

Die Anwendung internationalen Rechts ist nicht beliebig. Es ist einzuhalten. Das gilt für alle Staaten. Der Angriff auf Venezuela und die Verletzung und Tötung von Menschen in diesem Zusammenhang sind nach internationalem Recht eine Straftat. Es kommt nicht auf die Zahl der Opfer an oder wer die Opfer sind. Und Straftaten gehören ohne wenn und aber verfolgt und sanktioniert. Zuständig hierfür wäre der Internationale Strafgerichtshof. Den erkennen Russland, die USA, Israel und der Sudan allerdings nicht an.

Von einem Bundeskanzler, der auf das Grundgesetz somit auch auf das Völkerrecht vereidigt ist, sollte erwartet werden können, dass er die Bombardierung von Militäranlagen in Venezuela und die Entführung Maduro durch die USA als das bezeichnet, was es ist: illegal und ein Verbrechen der Aggression nach den Statuten des Internationalen Strafgerichtshof. Er macht es nicht, weil er die Lage für „komplex“ halt, sondern weil er weiß, dass Deutschland von den US-Tech-Konzernen abhängiger ist, als es Deutschland vom russischen Öl und Gas jemals war. Nicht nur die Verwaltung des Deutschen Bundestages, sondern die komplette Wirtschaft ist von Microsoft & Co abhängig!

  5. Januar 2026
 
  Kategorie: Artikel