Menschenrechte gelten für alle

Die Russen …

Die Syrer …

Die Afghanen …

Die Türken …

Die Polen …

Die Juden …

Die Zuschreibung von bestimmten Eigenschaften oder Verhaltensweisen aufgrund von Herkunft, Nationalität oder Religion wird nicht nur dem einzelnen Menschen nicht gerecht und fördert gesellschaftliche Spaltung („wir und die“), sondern ist auch das Fundament von Rassismus und Antisemitismus und jeder anderen gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, sowie von Diskriminierung und Gewalt, die daraus resultiert.

Ich halte daher nichts davon wen auch immer wegen seiner Herkunft, Nationalität oder Religion zu beschimpfen, auszuschließen, zu boykottieren oder zu hofieren.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3 Abs. 1). Das schließt nicht nur Diskriminierung sondern auch eine Bevorteilung aufgrund der Herkunft, Nationalität oder Religion aus.

Wenn jemand Menschenrechte und das Völkerrecht mit Füßen tritt und offensichtlich Verbrechen begeht – ganz gleich, welche Herkunft, Nationalität oder Religion Täter und Opfer haben – dann muss auf eine Beendigung hingewirkt werden. Denn auch das steht im Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz).

Das gilt immer, überall, auch mit Blick auf Gaza!

Meine Solidarität gilt den Menschen, die ein Ende von Gewalt, Terror und Krieg fordern und sich für Verständigung und den Schutz von Menschenrechten einsetzen und dafür stark machen!

  16. September 2025
 
  Kategorie: Artikel