Keine Grundgesetzänderung im Eilverfahren
Es gibt gute Gründe, weshalb für die Änderung des Grundgesetzes eine 2/3-Mehrheit benötigt wird. Das Grundgesetz ist nicht ein Gesetz, dass man einfach so mal auf die Schnelle ändert. Die Abgeordneten müssen die Möglichkeit haben, sich in ausreichender Zeit damit zu befassen, welche Auswirkungen eine beantragte Änderung des Grundgesetzes hat und ob und welche Alternativen es dazu gibt. Dazu gehört sich zu informieren, zu beraten und abzuwägen.
Eine derart weitreichende Entscheidung, wie die jetzt geplante Änderung des Grundgesetzes, darf aus meiner Sicht der Bundestag nicht in seiner alten Zusammensetzung im Eilverfahren treffen – auch aus Respekt gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Ich kann mich nicht erinnern, dass nach einer Wahl, der Bundestag in seiner alten Zusammensetzung noch schnell ein Gesetz verabschiedet hätte, weil es nach der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages andere Mehrheiten gibt.
Unabhängig davon brauchen wir dringend eine Reform der Schuldenbremse, damit notwendigen Investitionen in die Zukunft möglich sind. Die Schuldenbremse für Waffen und Militär aufzuheben, nicht jedoch für die Schaffung von günstigen Wohnraum und für Investitionen in Maßnahmen zum Klimaschutz, finde ich inakzeptabel.